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Neues Solargesetz soll PV-Installation vereinfachen

Der Strom in Deutschland soll bis 2030 zu 80 % aus erneuerbaren Energien kommen. Um das zu erreichen, wurde jetzt ein Gesetzentwurf vorgelegt, der den Ausbau von Photovoltaikanlagen auch in Privathaushalten effizienter und weniger bürokratisch machen soll.

Wer bisher ein Balkonkraftwerk oder eine Photovoltaikanlage für die eigene Stromerzeugung installieren wollte, musste sich erst mal durch den Behördendschungel schlagen. Das soll sich mit der neuen Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung ändern.

 

Balkonkraftwerke

Für die so genannten Stecker-Anlagen soll künftig die Anmeldung beim Netzbetreiber entfallen. Außerdem sollen sie zukünftig mit ganz normalen Schuko-Steckern betrieben werden können. Bisher war für Balkonkraftwerke ein spezieller Stecker nötig. Auch die erlaubte Leistung hat sich verändert. Statt der bisherigen Grenze von 600 Watt dürfen die Anlagen mit 800 Watt Leistung laufen. Vorausgesetzt, das Gesetz wird wie im Entwurf eingebracht, verabschiedet. Zudem sollen auch rückwärts drehende Stromzähler erlaubt sein. So kann man mit jeder eingespeisten und nicht selbst verbrauchten Kilowattstunde Geld sparen. Das funktioniert allerdings nur so lange, bis der entsprechende Netzbetreiber einen digitalen Stromzähler einbaut. Mit Balkonkraftwerken lassen sich nach Berechnungen von Experten die Stromkosten um 10 bis 20 Prozent senken.

PV-Anlagen auf dem Dach

Für viele Photovoltaikbetreiber war es bisher ärgerlich, dass sich der Austausch der Zähler oft über Monate hinzog. Da in letzter Zeit auch viele Privathaushalte Solaranlagen auf ihren Hausdächern installiert haben, waren die zuständigen Stellen oft überfordert und der Einbau verzögerte sich entsprechend. Das soll mit der neuen Photovoltaik-Strategie der Vergangenheit angehören. Nach Installation der Anlage ist vorgesehen, dass der alte Zähler innerhalb eines Monats ausgetauscht wird.

 

Mieterstrom

Da die Dächer von Mehrfamilienhäusern heute noch sehr wenig für PV-Anlagen genutzt werden, sind in der Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung auch hier deutliche bürokratische Erleichterungen vorgesehen. Kernpunkt ist ein neues Modell, das die gemeinschaftliche Nutzung vorsieht und somit die Vor-Ort-Nutzung von Solarstrom für alle Parteien im Haus ermöglicht. Der Mieterstrom, also der Strom vom Dach eines Mehrfamilienhauses, soll zukünftig von Eigentümern und Mietern ohne großen Bürokratieaufwand gemeinsam genutzt werden können. Die erzeugten Strommengen aus der Solaranlage werden dabei anteilig auf die Nutzer verteilt. Zudem will die Bundesregierung den Mieterstrom steuerlich fördern. Vorgesehen ist auch, dass ungenutzte benachbarte Dächer, etwa von Garagen oder Parkhäusern mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden und der erzeugte Strom von den Mietern genutzt werden darf.   

Noch handelt es sich bei der Photovoltaik-Strategie um einen Gesetzentwurf. Feststehen dürfte, dass ein Gesetz für die Erleichterung der Photovoltaiknutzung kommen muss. Denn die bürokratischen Hürden schrecken bisher viele ab, eine Anlage zu installieren. Damit aber das Ziel in 2030 rund 80 Prozent des benötigten Stroms aus erneuerbaren Energien zu erzeugen, erreicht werden kann, braucht es auch die privaten Haushalte. Übrigens: Für den Bau einer privaten Photovoltaikanlage bieten einige Banken attraktive Finanzierungsmöglichkeiten. Gerne beraten und unterstützen wir Sie bei der Finanzierung. Rufen Sie uns einfach an: 06198 500820.

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