Wer seine Heizung jetzt tauschen muss

Neue Gesetze 2023 in Kraft

Das Neue Jahr bedeutet für viele Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, dass sie ordentlich investieren müssen: und zwar in eine neue Heizung. Das gilt auch, wenn die alte noch funktioniert. Wir sagen Ihnen, ob Sie dazu zählen.

Seit November 2020 gilt das Gebäude-Energie-Gesetz in Deutschland. Danach dürfen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ihre Heizungen nur 30 Jahre lang ab Einbau betreiben. Das bedeutet, dass ab 2023 nur noch Heizungen in Betrieb sein dürfen, die nach dem 1. Januar 1994 eingebaut wurden. Davon nicht betroffen sind allerdings so genannte Niedertemperaturkessel oder Heizungen mit geringer Leistung. Die wurden in dieser Zeit allerdings sehr selten verbaut. Ausgetauscht werden müssen dagegen Konstanttemperaturkessel und Standardkessel mit hoher Leistung. Das sind in Deutschland nach Schätzungen rund 500.000 Heizungen! Ausschlaggebend ist übrigens immer das Jahr, in dem der Heizkessel neu eingebaut wurde. Reparaturen oder der Einbau neuer Teile zählen nicht.


Achtung Ausnahme!

Wenn Sie als Eigentümer schon lange in Ihrem Haus wohnen, Dürfen Sie Ihre alte Heizung weiter betreiben. Stichtag ist der 1.2.2002. Wenn Sie beispielsweise ein Haus mit einer Heizung aus dem Jahr 1990 gekauft haben und seit Januar 2002 darin wohnen, müssen Sie also nichts austauschen. Somit gilt die Austauschpflicht zunächst vor allem für vermietete Gebäude. Tauschen müssen aber auch selbstnutzende Eigentümer, wenn das Gebäude mehr als 2 Wohnungen hat oder wenn das Haus nach dem 1. Februar 2002 erworben oder geerbt wurde. Als Frist für den Austausch gelten 2 Jahre nach dem Eigentumsübergang

 

Wie finde ich das Alter meiner Heizung heraus?

Das Einbaujahr des Heizkessels lässt sich am einfachsten an der Rechnung ablesen. Ist die nicht mehr vorhanden, hilft ein Blick auf das Typenschild Ihrer Heizung. Können Sie auch hier das Anschlussjahr nicht herausfinden, fragen Sie am besten Ihren Schornsteinfeger. Bei ihm sollten alle Inspektionen der Heizung protokolliert sein, so dass sich das Alter der Heizung darüber bestimmen lässt.

 

Was sind die Alternativen?

Ist Ihre Heizung älter als 30 Jahre und Sie wohnen nicht selbst im Haus, ist eine neue Heizung fällig. Sollten Sie dies nicht erneuern, droht ein Bußgeld. Zudem kann der örtliche Schornsteinfeger Ihre Heizungsanlage stilllegen und den Betrieb verbieten. Wenn Sie eine neue Heizung einbauen müssen, lassen Sie sich beraten und vergleichen Sie unbedingt mehrere Angebote. Ab 2024 muss eine neu eingebaute oder ausgetauschte Heizung übrigens mindestens zu 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Das ist fast immer mit Wärmepumpen, Solarthermie oder auch Holzpellets möglich. Welche Heizung für Ihre Immobilie die richtige ist, hängt von vielen Faktoren ab: Wie groß ist das Haus, wie ist es isoliert, welche Heizkörper hat es, gibt es eine Fußbodenheizung, wie ist das Gebäude überhaupt beschaffen? Ein guter Heizungsinstallateur kann hier weiterhelfen.

 

Gut zu wissen:

Wer von der Austauschpflicht für alte Heizungen betroffen war, bekam lange Zeit keinerlei Fördermittel. Mit der Einführung der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist das jetzt anders: So gibt es derzeit noch Zuschüsse von bis zu 55 Prozent für den Heizungstausch trotz Austauschpflicht.

Unsere günstigen Modernisierungskredite können Sie übrigens auch für den Einbau einer neuen Heizanlage verwenden. Lassen Sie uns gerne darüber sprechen!

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